Börsenordnung 2023

§1 Dauer
Die Veranstaltung ist auf drei Stunden zeitlich beschränkt. Auf- und Abbau sind darin nicht
enthalten.

§2 Becken u. Besatzdichte
Die Fische sind grundsätzlich in Aquarien anzubieten. Das Anbieten in Plastikbeuteln ist nicht
erlaubt. Der Beckenbesatz sollte den jeweiligen Fischarten angepasst sein. Größe der
Becken entspricht Haltungsansprüchen, kein Becken < 1l, nicht mehr als zwei Arten pro
Becken, dabei ähnliche Größe der Fische beachten, sowie vergleichbare
Haltungsbedingungen

§3 Einrichtungen u. Heizung
Die Becken sollten bei Fischen mit hohen Sauerstoffbedarf über Filter verfügen.
Da die Raumtemperatur ca. 22- 23°C beträgt ist ein Heizstab nur erforderlich, wenn der
Beckenbesatz dauerhaft höhere Temperaturen benötigt.

§4 Bodengrund
Die Behältnisse sind generell mit Kies auszustatten. In Ausnahmefällen kann es genügen, die
Bodenscheibe mit einem nicht spiegelnden Schwarzanstrich zu versehen. Die Rückwände
und Seiten sind blickdicht zu verkleiden. Rückzugsmöglichkeiten (Steine, Holz, Pflanzen)
sind vorzuhalten.

§5 Kennzeichnungspflicht
Jede Fischart ist mit folgenden Mindestangaben zu kennzeichnen:

– Wissenschaftlicher Name – Deutscher Name
– Gesamthärte – Temperatur
– PH-Wert – Haltungsansprüche
– Beckengröße – Futteransprüche
– Zuchtform – Ursprüngliches Verbreitungsgebiet
– Haltungsart: Paar, Gruppe, Schwarm

Die Beschilderung muss auf Tischhöhe angebracht werden.

§6 Wasser
Das Göttinger Wasser hat folgende Werte*: pH – Wert 7,7 – 8,2; Gesamthärte 7,0 – 7,7;
Stand: Trinkwasseranalyse der Stadtwerke Göttingen 2023
Daher ist bei entsprechenden Fischarten, das Mitbringen von gewohntem Wasser zu
empfehlen. Bei Bedarf muss das Wasser aufgefüllt werden.

§7 Fische
Die angebotenen Fische müssen eigene Nachzuchten sein. In Ausnahmefällen können
auch Fische aus Beckenauflösungen angeboten werden.
—————— Wildfänge dürfen generell nicht angeboten werden! —————–

§8 Pflanzen
Bei den angebotenen Pflanzen muss eine deutliche Unterscheidung in Wasserpflanzen bzw.
Terrarienpflanzen gemacht werden. Pflanzen, die für einen Einsatz in den vorgenannten Bereichen
nur bedingt verwendet werden können, müssen als solche deutlich gekennzeichnet werden.

§9 Amtliche Genehmigung
Nachzuchten von Pflanzen und Tiere, die in der Bundesrepublik Deutschland geschützt sind, dürfen
nur unter Vorlage einer amtlichen Genehmigung (CITIS) angeboten werden.

§10 Flohmarktartikel
Gebrauchte Aquarien, Zubehör wie Filter und Heizstäbe sowie ähnliche aquaristische Artikel sind
zugelassen, soweit es sich nicht um Neuware und/oder Händlerware handelt. Dasselbe gilt auch für
Bücher und Zeitschriften.

§11 Futter und Tierarzneimittel
Diese Artikel sind nicht auf der Börse erlaubt.

§12 Verkauf
Der Verkauf erfolgt mittels formloser Tauschquittung. Der Tauschbetrag wird vom Abnehmer an der
Kasse beglichen, wonach Pflanzen oder Tiere entgegengenommen werden können. Die Anbieter sind
bei Verkäufen verpflichtet, dem Kunden blickdichte Umverpackungen zu übergeben. Fische dürfen
ausschließlich in Fischtransportbeuteln mit abgerundeten Ecken übergeben werden.
Nach Börsenende rechnet der Anbieter mit dem Veranstalter ab, wobei dieser 10% des
Tauschwertes erhält.

§13 Ausschluss
Verstöße gegen die vorgenannten Punkte, sowie die Umgehung der zehnprozentigen Abgabe durch
Barverkäufe an den Tischen führt zum Ausschluss von dieser und den zukünftigen Börsen.
– Für die gesamte Dauer der Veranstaltung gilt in den entsprechenden Räumen ein
absolutes Rauchverbot.
– Händler sind nur mit gültiger §11 Genehmigung zugelassen.
Keine Abgabe von Tieren an Kinder und Jugendliche ohne erwachsene Begleitung!
– Möglichkeiten zur vorübergehenden Aufbewahrung schaffen, falls jemand kauft, dann
einen Rundgang macht und gekaufte Tiere später mitnimmt!
– Stände sind mit Namen und Adressen der Anbieter auszustatten!

Der Veranstalter schließt jegliche Haftungsansprüche aus!